Vorsorgeuntersuchungen
Check-Ups und Hautkrebs-screening
Für gesetzlich krankenversicherte Patienten gibt es ab dem 35. Lebensjahr die Möglichkeit, alle 2 Jahre eine Check-up Untersuchung durchzuführen. In Zusammenhang damit, kann bei Bedarf eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (Hautkrebs-Screening) gleich mit durchgeführt werden. Das ist bei Patienten zu empfehlen, die schon im Kindesalter regelmäßig lichtexponiert waren und auch bei denen, die sich aufgrund ihrer Arbeit oder Freizeitgestaltung viel der Sonne aussetzten mussten oder es noch tun. Dabei wird die gesamte Haut von der Kopfhaut bis zu den Zehen eingehend untersucht, auch Mundschleimhaut, Ohren und Genitalbereich, um suspekte Hautveränderungen, die auf eine Vorstufe oder einem Hautkrebs hinweisen, abzuklären.
Bei jüngeren Patienten wird vor allem auf den schwarzen Hautkrebs (maligne Melanom), bei älteren Patienten auf den weißen Hautkrebs (Basalzellkarzinom und Spinalzellkarzinom) geachtet, da diese gehäuft auftreten.
Auch Patienten die jünger als 35 Jahre sind, können diese Untersuchung durchführen lassen. Dann gilt die Behandlung jedoch als eine induviduelle Gesundheitsleistung (IGeL). Somit werden die Behandlungskosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern müssen vom Patienten selbst getragen werden
Ihr Hausarzt berät Sie über notwendige Untersuchungen und leitet Sie an Fachärzte und Therapeuten weiter.